
Das Telekommunikationsamt der Slowakischen Republik (TÚ SR) veröffentlicht im Internet http://www.teleoff.gov.sk/Vpovolenia/sas.html und erteilte mit seinem Amtsblatt vom 1. August 2005 eine neue Allgemeingenehmigung (VP) für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und elektronischer Kommunikationsdienste. Das neue VP ist einfacher und übersichtlicher, führt aber gleichzeitig mehrere Änderungen ein, die auf bisherigen Erfahrungen und Betreiberanforderungen basieren. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass die Verwaltungszahlungen nur noch auf einem Prozentsatz des Jahresumsatzes aus der Bereitstellung von Netzen und/oder Diensten basieren, der wieder auf dem ursprünglichen Niveau der jüngeren Vergangenheit liegt. Die Verwaltungszahlung besteht nicht mehr aus einem festen jährlichen Betrag, der von der Gesamtzahl der Einwohner in allen Gebieten abhängig war, in denen das Unternehmen Netze und/oder Dienste bereitstellt. „Der Festbetrag könnte zu einem Missverständnis bei der Berechnung des Zahlungsbetrags geführt haben und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung auf Unternehmen gehabt haben, die ihr Geschäft geografisch erweitern wollten“, erklärt Mgr. Milan Ištván, Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Partnerships for Prosperity (PPP). Auch kleine Unternehmen, die bisher davon ausgenommen waren, müssen der Meldepflicht nachkommen. „Bei der öffentlichen Beschaffung von Dienstleistungen konnten diese Unternehmen nicht nachweisen, dass sie zur Bereitstellung von Netzwerken und Diensten berechtigt sind“, fügt Ištván hinzu. Unternehmen, die der Meldepflicht nach den Übergangsbestimmungen nicht nachkommen mussten, werden diese innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten der neuen VP erfüllen. Aufgrund der Zustellung einer vollständigen Anzeige registriert die TÚ SR den Anmelder und bestätigt, was neu ist, die Erfüllung der Anzeigepflicht auch ohne Aufforderung. Gleichzeitig teilt die Geschäftsstelle dem Unternehmen das variable Symbol mit. Bei Bereitstellung eines Netzes und/oder Dienstes ausschließlich für den Eigenbedarf entfällt die Meldepflicht.
PARTNERSTVÁ PRE PROSPERITU (PPP) ist eine nichtstaatliche gemeinnützige Organisation, die im Januar 2001 gegründet und im Juni 2001 offiziell registriert wurde. PPP widmet sich der Unterstützung des Aufbaus und der Entwicklung der Informationsgesellschaft in der Slowakischen Republik, insbesondere elektronischer öffentlicher Verwaltungsdienste und der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes. Die Grundphilosophie ihrer Tätigkeit ist die Überzeugung, dass eine erfolgreiche Gesellschaft notwendigerweise auf einer dauerhaften Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der politischen (dh Entscheidungs-) Sphäre und der zivilen Sphäre basieren muss. PPP betrachtet die Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften (öffentlich-private Partnerschaften) unter der Leitung einer nichtstaatlichen Non-Profit-Organisation als einen Weg zu einer transparenten Zusammenarbeit bei wirklich sozial vorteilhaften Projekten.
In Bratislava am 29. Juli 2005.
Weitere Informationen für die Slowakische Republik: Roman Vavro, Sprecher der Slowakischen Republik Tel.: 02/57 88 15 52 E-Mail: roman.vavro@teleoff.gov.sk Weitere Informationen für die PPP: Milan Ištván, Geschäftsführer der PPP Tel.: 0905 351 962 E-Mail: milan@p3.sk
