Am 31.1. 2007 Das Telekommunikationsamt der Slowakischen Republik (TÚ SR) verhandelte vorläufig mit der Amateurfunkorganisation Slovak Union of Radio Amateurs (SZR), die slowakische Funkamateure in internationalen Organisationen vertritt, über bevorstehende Änderungen im Bereich des Amateurfunks. Die vorläufigen Vorschläge beider Parteien stimmten in den Fragen der Betreiberklassen, in den Bedingungen des Übergangs von der Klasse N (CEPT Novice) zur Klasse A und in der Zusammensetzung des Rufzeichens eines Ausländers überein, der auf dem Gebiet der Slowakischen Republik in der CEPT Novice-Klasse sendet.
TÚ SR und SZR stellten gemeinsam ihre vorläufigen Änderungsvorschläge vor, die die allgemein verbindliche Rechtsvorschrift betreffen – Maßnahmen des Telekommunikationsamtes der Slowakischen Republik vom 14. April 2004 Nr. O-1/2004, in der Einzelheiten zu den Nachweisen über die besondere fachliche Eignung für den Betrieb ausgewählter Funkanlagen, zur Einrichtung einer Prüfungskommission sowie zu Inhalt, Umfang und Ablauf der Prüfung und in diesem Zusammenhang zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen für Amateurfunksender festgelegt werden.
Die Vorschläge von TÚ SR und SZR stimmen vorläufig darin überein, dass die aktuellen Klassen A, B und C gemäß künftigen Anpassungen Klasse A (CEPT) sein sollten. Aktuelle Inhaber einer Klasse-D-Lizenz sollten der Klasse N (CEPT-Anfänger) angehören. Bewerber um eine Funkamateurlizenz müssen zunächst die Prüfungen der Klasse N absolvieren. Für die Prüfungen zur besonderen Fachkompetenz für Funkamateure sind keine Telegrafiekenntnisse erforderlich. Der Übergang von der Klasse N sollte min. nach einem Jahr Erfahrung und der Bewerber sollte über mindestens 500 etablierte Amateurfunkverbindungen verfügen. Das Rufzeichen eines Ausländers, der Inhaber einer CEPT-Novice-Rundfunklizenz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik ist, wird aus dem OM9-System/Inlandsrufzeichen des Ausländers bestehen. Anhand dieser Zusammensetzung des Rufzeichens kann der Inhaber der CEPT-Novice-Genehmigung auf einfache Weise identifiziert werden. Andere Länder haben ein ähnliches System eingeführt.
Beide Parteien arbeiten weiterhin an detaillierten Änderungsvorschlägen. Der TÚ SR wird einen Entwurf zur Änderung der allgemein verbindlichen Rechtsvorschrift auf der Website des TÚ SR veröffentlichen, zusammen mit der Frist und der Adresse für die Übermittlung von Kommentaren. Der daraus resultierende Wortlaut des Änderungsentwurfs zur allgemein verbindlichen Rechtsvorschrift wird von einer ständigen Arbeitsgruppe im Legislativrat der Regierung beraten. Der genehmigte Wortlaut der Änderung wird im Journal des TÚ SR und auf der Website des TÚ SR veröffentlicht. Das Amt wird die Funkamateure anschließend über die genehmigten Änderungen informieren.
In Bratislava am 31. Januar 2007.
Roman Vavro, Sprecher der Slowakischen Technischen Universität