Seit vielen Jahren ist der Einkauf in chinesischen Online-Shops unter Funkamateuren, QRP-Bastlern und Technikbegeisterten ein gängiges Hobby. Zahlreiche Bauteile, Steckverbinder, Relais, Ferritkerne, Module, Messgeräte und Bausätze konnten dort zu Preisen erworben werden, mit denen europäische Anbieter nicht mithalten konnten. Ab Sommer 2026 steht jedoch eine bedeutende Änderung bevor, die praktisch alle betreffen wird, die Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellen.
Die Europäische Union schafft die bisherige Zollbefreiung für Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro ab und führt eine neue, befristete Pauschalgebühr von 3 Euro pro Zollartikel ein. Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich Käufe aus China über Plattformen wie AliExpress, Temu oder Shein.
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Warum werden neue Gebühren eingeführt?
Die Änderung ist auf den starken Anstieg der Anzahl von Billigsendungen aus Drittländern in die Europäische Union zurückzuführen. Europäische Zollbehörden warnen seit Langem davor, dass die Bearbeitung von Millionen kleiner Pakete einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellt und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische und außereuropäische Verkäufer führt.
Laut Europäischer Union soll die neue Maßnahme zu einer gerechteren Erhebung von Einfuhrzöllen, einer besseren Kontrolle importierter Waren und zur Eindämmung des Zustroms extrem billiger Produkte beitragen, die häufig eingehenderen Kontrollen entgehen. Die slowakische Finanzverwaltung erklärt zudem, dass sie eine Reaktion auf den deutlichen Anstieg billiger Lieferungen aus Drittländern darstellt, die die Zollsysteme der Mitgliedstaaten belasten.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die neue Pauschalgebühr gilt ab dem 1. Juli 2026. Maßgeblich ist nicht das Bestelldatum, sondern das Datum des Eingangs der Zollanmeldung. Erfolgt die Anmeldung der Sendung nach diesem Datum, gelten die neuen Bestimmungen.
Die Maßnahme gilt für Sendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro. Dies ist die Grenze, die bisher von Zöllen befreit war.
Wie die Berechnung in der Praxis funktioniert
Viele Kunden verstehen unter „3 Euro pro Paket“ eine Pauschalgebühr für die gesamte Sendung. Tatsächlich ist die Situation etwas komplexer. Die Pauschalgebühr wird nicht für das Paket als Ganzes berechnet, sondern für die einzelnen Zollpositionen gemäß der Zolltarifnummer der Waren.
Bestellt ein Funkamateur beispielsweise zehn identische PL-259-Stecker in einer Sendung, handelt es sich in der Regel um eine Zollsendung, und die Zollgebühr beträgt 3 Euro. Bestellt er jedoch Stecker, Relais und Ferritkerne, können es drei verschiedene Zollsendungen sein, wodurch sich die Gebühr auf 9 Euro beläuft.
Beispiele für Preiserhöhungen
| Packungsinhalt | Warenwert | Anzahl der Zollartikel | Pauschalzoll |
| 10 identische Steckverbinder | 12 € | 1 | 3 € |
| Steckverbinder + Relais + Ringkerne | 25 € | 3 | 9 € |
| Ein Messmodul | 18 € | 1 | 3 € |
Der Finanzbericht enthält auch ein Beispiel für eine Sendung im Wert von 9 Euro. Handelt es sich um einen Zollartikel, ergibt sich nach Hinzurechnung der Pauschalabgabe ein Betrag von 12 Euro.
Bei günstigen Bauteilen kann der prozentuale Preisanstieg erheblich sein. Bestellt ein Funkamateur beispielsweise einen kleinen Adapter für 2 Euro, sind allein die Zollgebühren höher als der Produktpreis. Bei teureren Artikeln, wie etwa einem Antennenanalysator oder SDR Bei Empfängern im Bereich von einigen zehn Euro wird der relative Einfluss deutlich geringer sein.
Was bedeutet das für Funkamateure?
Die größten Auswirkungen werden Konstrukteure spüren, die regelmäßig kleinere Stückzahlen bestellen. Es kann vorteilhafter sein, Bestellungen gleichartiger Artikel zu bündeln oder bei europäischen Händlern einzukaufen, insbesondere bei preiswerten Artikeln mit niedrigem Stückpreis.

Im Gegenteil, bei teureren Geräten, SDR-Modulen, Messtechnik oder Leistungskomponenten macht die zusätzliche Gebühr nur einen kleinen Teil des Gesamtpreises aus.
Abschluss
Die Zeit, in der man große Mengen billiger Teile aus China ohne zusätzliche Zollkosten bestellen konnte, endet am 1. Juli 2026. Der neue Pauschalzoll von 3 Euro pro Zollposten mag niedrig erscheinen, stellt aber eine erhebliche Preiserhöhung für kleine Einkäufe dar.
Für Funkamateure und Entwickler bedeutet dies, dass Bestellungen sorgfältiger geplant und die Gesamtkosten der Importe genauer überwacht werden müssen. Insbesondere bei kleineren Bestellungen dürfte der Preisunterschied zwischen asiatischen und europäischen Anbietern nicht mehr so groß sein wie früher.
