Regeln für die Zuteilung und Registrierung von Wetteinsätzen für VKV-Rennen auf dem Gebiet der Slowakei
1. Grundbestimmungen
1.1 Regeln für die Zuteilung und Registrierung von Quoten für UKW Rennen auf dem Territorium der Slowakischen Republik (im Folgenden nur die Regeln) gelten für alle Stationen, die an VKV-Rennen teilnehmen, die in den vom SZR organisierten Meisterschaften der Slowakischen Republik (im Folgenden M-SR) ausgewertet werden.
1.2 Die Regeln sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rennen und Wettbewerbe im VKV.
1.3 Die Regeln stellen sicher, dass sich die Betreiber mehrerer Stationen bei einem VKV-Rennen nicht auf derselben oder benachbarten Höhenlagen treffen und es dadurch nicht zu Meinungsverschiedenheiten oder unzumutbaren gegenseitigen Beeinträchtigungen der konkurrierenden Stationen kommt.
1.4 Für Rennen werden nur die in den Allgemeinen Renn- und Wettkampfbedingungen des VKV festgelegten Quoten angemeldet und gemeldet.

2. Teilnahme an VKV-Rennen
2.1 Für die Teilnahme am VKV-Rennen ist die Anmeldung einer Quote nicht erforderlich.
2.2 Eine Quote kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zugeteilt, registriert oder belegt werden.
3. Einloggen und Registrieren
3.1 Jede Station, die an der Teilnahme an dem jeweiligen Rennen interessiert ist, kann die Zuteilung eines beliebigen Kontingents für das jeweilige Rennen beantragen.
3.2 Um eine Quote für ein bestimmtes Rennen zu erhalten, muss die Station einen Antrag einreichen. Die Bewerbung muss das Wettbewerbszeichen des Bewerbers, den Höhennamen, die geografischen Koordinaten der Höhe auf die Sekunde genau, den Standort, die Höhe, die registrierten Kategorien und die Kontaktadresse (Rücksendeadresse) enthalten. Der Antrag auf Zuteilung eines Liegeplatzes muss während der Anmeldefrist an den Verwalter für die Zuteilung von Liegeplätzen gerichtet werden. Die Anmeldefrist beginnt am ersten Tag des zweiten Monats vor dem Rennen und endet am 21. desselben Monats (z. B. für das 3. Unterregionalrennen im Juli dauert die Anmeldefrist vom 1. bis 21. Mai). Anfragen zur Kontingentzuteilung werden per E-Mail an folgende Adresse gesendet: vkvkoty@pobox.sk, oder schriftlich an die Adresse: Jozef Ivan OM3NA, Straße Kvetná Nr. 30, 93401 Levice.
3.3 Aus der zugeteilten Quote hat der Sender das Recht, das jeweilige Rennen auf allen UKW-Frequenzbändern auszustrahlen. Im Umkreis von 5 km um das zugeteilte Kontingent darf kein anderer Sender ohne Zustimmung des Senders mit dem zugeteilten Kontingent senden, auch nicht auf nicht belegten Frequenzbändern, mit Ausnahme derjenigen, die aus der Innenstadt von Städten, Gemeinden und Siedlungen operieren.
3.4 Das Recht zur Ausstrahlung von einem Sender, der für das jeweilige Rennen keinem Sender zugewiesen wurde und sich nicht in der 5-km-Schutzzone eines der zugewiesenen Sender befindet, hat das Recht, den Sender auszustrahlen, der diesen Sender auf der Website registriert http://www.vhf.sk als erster. Die Quotenanmeldung beginnt am ersten Tag des Monats vor dem Rennen und endet am 5. Tag vor Rennbeginn, wobei das entscheidende Kriterium der Zeitpunkt der Quotenanmeldung auf der genannten Seite ist. Die Station muss die Wettbewerbsmarke, den Namen der Quote, den Standort und die eingegebenen Kategorien für das jeweilige Rennen registrieren. Die Liste der auf diese Weise registrierten Dimensionen wird automatisch beibehalten http://www.vhf.sk.
3.5 Ab dem gemäß Punkt 3.4 registrierten Kontingent hat der Sender das Recht, das jeweilige Rennen auf allen UKW-Frequenzbändern auszustrahlen.
3.6 Wenn das Kontingent für das jeweilige Rennen keinem Sender zugewiesen ist und kein Sender es gemäß Punkt 3.4 registriert hat, hat der Sender, der das Kontingent vor dem Rennen zuerst mit Ausrüstung und Betreibern belegt, das Recht, aus dem angegebenen Kontingent auf allen UKW-Bändern zu senden.

4. Zuordnung der Dimensionen
4.1 Die Höhe wird der anfragenden Station zugewiesen, wenn keine andere Station die gleiche Höhe anfordert oder wenn keine andere Station eine Höhe in weniger als 5 km Entfernung anfordert.
4.2 In Fällen, in denen mehrere Stationen die gleiche Höhe beantragen oder wenn mehrere Stationen weniger als 5 km voneinander entfernt sind, sind die in den Punkten 4.3 bis 4.8 aufgeführten Kriterien maßgebend.
4.3 Das Hauptkriterium für die Quotenzuteilung ist der Rang des antragstellenden Senders in der Rangliste zur Quotenzuteilung (nachfolgend Rangfolge genannt). Das Ranking ist identisch mit dem Ranking von M-SR im Vorjahr. Gemäß der Rangliste werden die Quoten über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Das Ranking wird spätestens am 10. Januar veröffentlicht.
4.4 Alle Sender, die aus dem Gebiet der Slowakei senden und in der Bewertung von M-SR aufgeführt sind, werden in der Rangliste aufgeführt. Das Ranking wird getrennt für Stationen einzelner und für Stationen mehrerer Betreiber erstellt.
4.5 Kätzchen werden wie folgt zugeteilt:
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Eine anfragende Station in der Kategorie „Multi-Operator“ hat Vorrang vor einer Station in der Kategorie „Einzelbetreiber“.
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Eine in der Rangliste besser platzierte Station hat bei der Schanzenvergabe Vorrang vor einer schlechter platzierten Station. Im Falle eines Gleichstands zwischen den anfragenden Stationen wird ihre Reihenfolge durch die Erfüllung der folgenden Kriterien in der Reihenfolge ihrer Auflistung bestimmt, bis eine Entscheidung nach einem von ihnen getroffen wird:
a) Bei der Vergabe der Einsätze hat eine Station Vorrang, die in mehreren Rennen der M-SR des Vorjahres gewertet wurde.
b) Die Station, die in allen ausgewerteten M-SR-Rennen mehr Zonenpunkte erreicht, hat bei der Vergabe der Einsätze Vorrang. Bandpunkte sind die Summe der Punkte für alle bewerteten Rennen, berechnet als ein Punkt für jedes Band, in dem die Station bewertet wurde, und zwar für jedes Rennen separat.
c) Bei der Quotenvergabe hat der Sender Vorrang, der im vorherigen Ranking (ein Jahr vor dem aktuellen Ranking) eine bessere Platzierung hatte.

4.6 Stationen, die an keinem der gewerteten M-SR-Rennen im gewerteten Jahr teilgenommen haben, werden zu 50 % ihrer Punktewertung in der Wertung für die Quotenvergabe aus dem Vorjahr in die Wertung einbezogen, sofern sie in dieser gewertet wurden. Wenn nicht, gelten sie als Stationen mit einem Punktwert von 0.
4.7 Wenn mehrere Stationen mit der Punktebewertung 0 an der gleichen Höhe interessiert sind, wird die Entscheidung nach anderen Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge getroffen, bis eine Entscheidung nach einem von ihnen getroffen wird:
d) Der Sender mit den meisten registrierten Kategorien hat bei der Kontingentvergabe Vorrang.
e) Die Station, die früher einen Antrag auf Kontingentzuteilung stellt, hat bei der Zuteilung Vorrang (Datum und Uhrzeit des Antrags werden entschieden). Ist das Datum unleserlich, ist das Datum der Zustellung der Anfrage maßgebend.
f) Zeichnen. Die Auslosung erfolgt durch den Administrator im Beisein zweier Funkamateure.
4.8 Für den Fall, dass die Station, der das Pferd zugewiesen wurde, vor dem Rennen das Interesse daran verliert, ist sie verpflichtet, den Pferdeverwalter spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der zugewiesenen Pferde durch den Administrator per E-Mail zu benachrichtigen. Der Administrator weist die Katze entsprechend den geltenden Kriterien der nächsten oder einer anderen Station zu.
4.9 Nimmt eine Station mit einer zugeteilten Quote nicht mit der ihr zugeteilten Quote an dem jeweiligen Rennen teil, kommt dabei der Verpflichtung aus Punkt 4.8 nicht nach und reicht keine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Quotenverwalter ein, wird sie für das erste nächste Rennen bestraft und verliert die Möglichkeit, eine Quotenzuteilung zu beantragen. Das bedeutet, dass ihr kein Kontingent zugewiesen wird.
5. Kontoadministrator
5.1 Die Funktion des Codeverwalters wird von einem vom SZR-Präsidium autorisierten Funkamateur wahrgenommen.
5.2 Die VKV-Kommission des SZR erstellt ein Stationsranking für die Schanzenvergabe. Das Ranking wird bis zum 10. Januar auf der Website veröffentlicht http://www.vhf.sk, in der Zeitschrift Radiožurnál (in der Januar-Februar-Ausgabe) und im PR-Netzwerk.
5.3 Der Kontingentmanager veröffentlicht die Liste der Sender mit zugeteilten Kontingenten bis zum Ende des Monats mit dem Anmeldezeitraum auf der Website http://www.vhf.sk.
5.4 Der Kontingentmanager sendet denjenigen Antragstellern eine schriftliche Bestätigung der Kontingentzuteilung zu, die zusammen mit dem Kontingentzuteilungsantrag auch einen frankierten Rückumschlag mit einer Rücksendeadresse senden.
5.5 Sollten sich nach den veröffentlichten Quoten vor dem Rennen Änderungen an den zugeteilten Quoten ergeben, wird der Quotenverwalter jede vorgenommene Änderung innerhalb von 3 Tagen auf der Website veröffentlichen http://www.vhf.sk.
5.6 Der Quotenmanager archiviert alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Quotenvergabe für mindestens drei Monate nach dem letzten Rennen der jeweiligen Saison.
Tono/OM3LU Präsident des SZR
