Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung vor der Kommission ist nur der erste Schritt. Um legal im Äther unter Ihrem eigenen Rufzeichen zu senden, müssen Sie den administrativen Prozess zur Erlangung der Lizenz durchlaufen. Hier ist der detaillierte Ablauf in Schlüsselphasen unterteilt:
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1. Erlangung des Zertifikats und Einreichung des Antrags
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen erhalten Sie Regulierungsbehörde (Behörde für die Regulierung elektronischer Kommunikation und Postdienste) wird Ihnen zunächst Zertifikat über besondere Fachkenntnisse. Dieses Zertifikat ist ein Nachweis über Ihr Wissen und hat lebenslange Gültigkeit.
Auf dessen Grundlage beantragen Sie dann die Erteilung der eigentlichen Lizenz, deren offizieller Name Individuelle Genehmigung zur Nutzung von Frequenzen für den Amateurfunk. Ohne dieses Dokument und das zugewiesene Rufzeichen dürfen Sie keine Sendegeräte bedienen.

2. Formulare und Antragsarten
Der Antrag wird auf dem vorgeschriebenen Formular eingereicht, das spezifisch für Amateurfunker ist. Aktuelle Formulare finden Sie auf der Webseite der Regulierungsbehörde im Abschnitt „Frequenzspektrum“ → „Anträge für Amateurfunker“.
Natürliche Personen reichen den Antrag als Einzelpersonen ein.
Juristische Personen (Radioclubs) beantragen eine Clubstation, wobei sie bestimmen müssen den verantwortlichen Betreiber, der im Besitz einer gültigen Lizenz der Klasse E ist.

3. Auswahl des Rufzeichens
Einer der wichtigsten Punkte des Antrags ist die Wahl Ihrer Identifikation im Äther – Rufzeichen (callsign).
In der Slowakei beginnen die Marken mit einem Präfix OM.
Es wird empfohlen anzugeben eine bevorzugte Marke und 1 bis 2 alternative Optionen für den Fall, dass Ihre erste Wahl bereits in der Datenbank der Behörde belegt ist.
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl die Klasse, die Sie erhalten haben (für Klasse N werden normalerweise andere Suffixe als für Klasse E zugewiesen).

4. Gebühren und Zahlungen
Der Prozess umfasst zwei Arten von Zahlungen, die Anfänger oft verwechseln:
Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Genehmigung: Zahlt man bei der Antragstellung (in der Regel in Form von E-Stempeln oder Überweisungen auf das Konto der Behörde).
Zahlung für das Recht zur Nutzung von Frequenzen: Dies ist keine einmalige Gebühr, sondern eine regelmäßige Zahlung für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Die Regulierungsbehörde sendet Ihnen nach der Erteilung der Genehmigung einen Zahlungsbescheid mit genauen Zahlungsanweisungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Zahlung müssen Sie innerhalb der festgelegten Frist durchführen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann die Genehmigung ihre Gültigkeit verlieren. Die Standardgültigkeitsdauer der Genehmigung und der damit verbundenen Zahlung beträgt 10 Jahre.
5. Eintrag ins Stationsbuch
Sobald Sie die schriftliche oder elektronische Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erhalten, notieren Sie das Datum der Erteilung und die Genehmigungsnummer auf der ersten Seite Ihres Logbuchs. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie offiziell „on air“ und können Ihre ersten Verbindungen herstellen.
