Pressemitteilung TÚ SR: Das Telekommunikationsamt der Slowakischen Republik (TÚ SR) hat in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband der Slowakei (ÚNSS) in seinem Amtsblatt und im Internet eine allgemeine Genehmigung für den Betrieb von Befehlsgeräten für Blinde und Sehbehinderte auf den reservierten Frequenzen 87,050 MHz und 87,100 MHz veröffentlicht. Der Einsatz von Befehlssätzen zur Fernsteuerung akustischer Signal- und Informationssysteme für Bürger mit Sehbehinderungen wird die Möglichkeiten der selbstständigen Fortbewegung dieser Bürger grundlegend erweitern. „Für blinde und sehbehinderte Menschen sind akustische Signal- und Informationsgeräte ein äußerst wichtiges und sich sukzessive erweiterndes Instrument zur Erhöhung ihrer Unabhängigkeit und Sicherheit bei der Fortbewegung auf öffentlichen Straßen, auf Baustellen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“, erklärt Branislav Mamojka, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÚNSS). Diese Geräte können sie über den Ort und die Art von Orten informieren, die für die Orientierung wichtig sind, den Ort der Kreuzung, den Status der Kreuzungssignale, die Route des ankommenden öffentlichen Verkehrsmittels, den Standort und die Richtung der Rolltreppe usw. „Wir schätzen die entgegenkommende Haltung des Büros bei der Bearbeitung unseres Antrags, gesetzliche Bedingungen für den Betrieb von Befehlssätzen zu schaffen, sehr“, fügte der Vorsitzende der ÚNSS hinzu.

Die allgemeine Genehmigung gestattet den Betrieb der genannten Anlagen auf dem Gebiet der Slowakischen Republik vorbehaltlich der Einhaltung der in dieser Genehmigung festgelegten Bedingungen. Für die Nutzung der Frequenzen fallen keine Gebühren an. Geräte können nur mit einer integrierten (eingebauten) Antenne ausgestattet werden, die maximale Strahlungsleistung (e.r.p.) beträgt 200 mW. Die technischen Eigenschaften der Geräte müssen den Anforderungen der jeweiligen europäischen Norm entsprechen. Es ist verboten, an den Geräten elektrische oder mechanische Veränderungen vorzunehmen, die deren technische Parameter verändern könnten, Hochfrequenzverstärker oder externe Antennen anzuschließen. Der Betrieb mit Dauerausstrahlung ist nicht zulässig. Funkgeräte, die auf der Grundlage dieser Genehmigung betrieben werden, haben keinen Anspruch auf Schutz vor Störungen durch andere Geräte, die zum Betrieb auf den angegebenen Frequenzen berechtigt sind.

TÚ SR folgte der Bitte von ÚNSS, eine Frequenz zu reservieren und eine entsprechende Genehmigung für Funkgeräte zu erteilen, die die Bewegung sehbehinderter Menschen erleichtern, wählte Frequenzen aus und koordinierte sie (international vereinbarte Bedingungen) mit den Nachbarländern. Anschließend erstellte und veröffentlichte das Büro einen Entwurf einer allgemeinen Genehmigung zur Stellungnahme. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens bearbeitete das Büro die Stellungnahme der ÚNSS und veröffentlichte die Allgemeingenehmigung. Bei der Formulierung ihrer Anforderungen arbeitete die ÚNSS mit einem Unternehmen zusammen, das sich mit der Entwicklung und Produktion von Akustik- und Funksystemen zur Orientierung und Information blinder und sehbehinderter Menschen beschäftigt.
Die Geräte können im Stadtverkehr eingesetzt werden, das System informiert den Fahrer über die Liniennummer, die Fahrtrichtung und den Einstieg einer blinden Person in das Fahrzeug. In städtischen Gebieten können die Geräte als Informations-Sprechsäulen, Orientierungs-Soundbaken an Kreuzungen, in U-Bahnen, in der Nähe von Krankenhäusern und Büros installiert werden. An Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs können sie Sprachauskünfte über den aktuellen Fahrplan usw. geben.
Die Mission der Union der Blinden und Sehbehinderten der Slowakei (ÚNSS) besteht darin, blinden und sehbehinderten Menschen die Folgen ihrer Behinderung zu zeigen, zu lehren und ihnen zu helfen, Bedingungen für ihre eigene Beteiligung an der Lösung ihrer Probleme zu schaffen und Beziehungen zur Öffentlichkeit aufzubauen, die zu ihrer vollständigen Integration in die Gesellschaft führen.
In Bratislava am 1. Juli 2005.
Weitere Informationen zur TÚ SR:
Roman Vavro, Sprecher der Slowakischen Technischen Universität
Tel.: 02/57 88 15 52
E-Mail: roman.vavro@teleoff.gov.sk
Weitere Informationen für die ÚNSS:
Branislav Mamojka, Vorsitzender
Verband der Blinden und Sehbehinderten der Slowakei
Sekulská 1, 84250 Bratislava
Telefon: (02)-65420796, 65420844
Fax: (02)-65420842
E-Mail: mamojka@unss.sk
Internet: http://www.unss.sk
