Auf der Website des Telekommunikationsamtes http://www.teleoff.gov.sk/Opatrenia/skusky.html habe ich gelesen:
Das Telekommunikationsamt der Slowakischen Republik (im Folgenden: Amt) gemäß § 36 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 610/2003 Slg. über elektronische Kommunikation (im Folgenden „Gesetz“ genannt) legt fest: Beschluss des Telekommunikationsamtes der Slowakischen Republik vom 14. April 2004 Nr. O-1/2004, in der Einzelheiten zu den Befähigungsnachweisen für den Betrieb ausgewählter Funkanlagen, zur Bildung einer Prüfungskommission sowie zu Inhalt, Umfang und Ablauf der Prüfung geregelt sind.
Diese Maßnahme trat am 1. Mai 2004 durch Erklärung in der Gesetzessammlung in Kraft.
Feder OM1II
