Am 15. August 2007 wurde die Verordnung des Telekommunikationsamtes der Slowakischen Republik (TÚ SR) vom 18. Juli 2007 Nr. O – 16/2007 in Kraft gesetzt, mit der die Verordnung der TÚ SR vom 14. April 2004 Nr. O – 16/2007 geändert und ergänzt wird. Die Verordnung 1/2004 regelt Einzelheiten zu den Befähigungsnachweisen für die Bedienung ausgewählter Funkanlagen, zur Einrichtung einer Prüfungskommission sowie zu Inhalt, Umfang und Ablauf der Prüfung (nachfolgend Maßnahme genannt) und in der Folge auch die allgemeinen Zulassungsbedingungen für Funkamateure. Die wichtigsten Neuerungen sind die Reduzierung der Anzahl der Amateurfunkklassen von vier auf zwei, die beide internationale Gültigkeit haben, und die Entpflichtung der Telegraphenprüfung.

Mit Wirkung vom 15. August stellt die TÚ SR nur noch zwei Zertifikatsklassen für Funkamateure an erfolgreiche Bewerber aus, die in der Prüfung besondere Fachkompetenz nachweisen. Für Anfänger gibt es die Klasse N (CEPT Novice). Im Rahmen der Prüfung werden Kenntnisse der nationalen und internationalen Gesetzgebung zum Betrieb von Amateurfunkstellen und der allgemeinen Genehmigungsbedingungen überprüft, außerdem werden die Grundlagen der Elektro- und Funktechnik, Sicherheitsvorschriften sowie grundlegende nationale und internationale Regeln des Amateurfunkbetriebs geprüft. Ein Inhaber einer Klasse-N-Lizenz ist berechtigt, Rundfunkgeräte im gesamten Betrieb zu betreiben UKW Amateurfunkbänder und in Abschnitten der KV Amateurfunkbänder mit einer Leistung bis 100 W.
Für erfahrenere Bewerber, die mindestens ein Jahr Erfahrung als Betreiber der Klasse N, den Aufbau von mindestens 500 Funkamateurverbindungen sowie Verbindungen über Sender nachweisen und die Prüfung erfolgreich bestehen, wird die Klasse E (CEPT Extra) ermittelt. Um den Aufbau von mindestens 500 Amateurfunkverbindungen, zusätzlich zu Verbindungen über Konverter, z.B. Stationstagebuch, dessen Führung nicht verpflichtend ist. Es wird auch möglich sein, die Herstellung von Verbindungen nachzuweisen QSL Tickets. Zur Überprüfung der Eignung für diese Klasse ist der Nachweis einer detaillierten Kenntnis der für die Klasse N aufgeführten Schaltkreise erforderlich. Auf Wunsch des Bewerbers wird das telegrafische Alphabet für beide Klassen getestet (Geschwindigkeit von 25, 60 oder 80 Zeichen pro Minute für dreiminütiges Senden und dreiminütiges Empfangen).

Gemäß den Übergangsbestimmungen der Maßnahme, bei der es sich um eine allgemein verbindliche Rechtsregelung handelt, gelten Betreiber der Klassen A, B und C seit dem 15. August 2007 als Betreiber der Klasse E. Betreiber der Klasse D gelten seit dem 15. August 2007 als Betreiber der Klasse N. Funkamateure, die den Umtausch ihrer aktuellen Lizenz gegen eine neue Lizenz beantragen möchten und ihre Lizenz noch nicht abgelaufen ist, können einen Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular stellen: http://www.teleoff.gov.sk/sk/Ziadosti/ham.rtf. Inhaber einer Genehmigung der Klasse E können ein aus zwei Buchstaben bestehendes Rufzeichen beantragen. In beiden Fällen muss dem Antrag ein Stempel im Wert von 100 Sk beigefügt werden.

TÚ SR hat einen Änderungsentwurf im Zusammenhang mit der Umsetzung der internationalen Vorschriften für den mobilen Navigationsdienst und den Amateurdienst in die Vorschriften der Slowakischen Republik vorbereitet. Kommentare zu dem Vorschlag konnten zwischen dem 27. April und dem 21. Mai 2007 an die TÚ SR gesendet werden. Nur zwei Funkamateure erhielten Kommentare zu dem Vorschlag zur Änderung der Maßnahme, der von der TÚ SR vorbereitet und veröffentlicht wurde. Der Slowakische Funkamateurverband unterstützte die vorgeschlagene Änderung schriftlich. Die drei Ministerien und das Regierungsamt der Slowakischen Republik übermittelten außerdem gesetzgeberische und technische Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Änderung, die nicht nur den Amateurdienst betrifft. Der Präsident des Slowakischen Rechnungshofs hat den aufgrund der Ergebnisse des Kommentierungsverfahrens geänderten Maßnahmenvorschlag an den ständigen Arbeitsausschuss des Legislativrates der Regierung der Slowakischen Republik (LRV) zur Diskussion und Stellungnahme weitergeleitet, der den Vorschlag besprochen und genehmigt hat. Der Maßnahme der Behörde folgen die allgemeinen Erlaubnisbedingungen für Funkamateure, die die Behörde mit Vertretern der Funkamateure besprochen hat. Der genehmigte Wortlaut der Änderung wird am 15. August 2007 im Journal der Slowakischen Technischen Universität und auf der Website der Slowakischen Technischen Universität veröffentlicht, die allgemeinen Genehmigungsbedingungen werden am selben Tag auf der Website der Slowakischen Technischen Universität veröffentlicht.
In Bratislava am 14. August 2007.
Roman Vavro, Sprecher der Slowakischen Technischen Universität
