I. Name und Sitz
Der Name des Bürgervereins lautet: K120.
Der Name des Vereins in englischer Sprache lautet: K120.
Der Bürgerverein ist eine auf freiwilliger Basis von Vereinsmitgliedern gegründete Organisation, deren Interesse in der Entwicklung der gegenseitigen Kommunikation, des technischen Studiums und der Selbstbildung von Lizenzinhabern für den Betrieb von Amateurfunksendern liegt.
Der Bürgerverein ist eine unabhängige Organisation mit Rechtspersönlichkeit, die ihre Aktivitäten im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik und den geltenden Gesetzen entfaltet.
Der Sitz des Vereins ist Krátka ul. 4/386, 059 39 Šuňava.

II. Ziele
Das Hauptziel des Vereins besteht darin, die Entwicklung der Betreiber von Amateurfunkstationen zu unterstützen, was hauptsächlich Folgendes umfasst:
- Entwicklung des Amateurverkehrs auf den für diesen Dienst zugeteilten Frequenzen
- Durch ständige Informationsaktivitäten die breite Öffentlichkeit über Amateurdienst, Computertechnik und Wissen aus der Elektrotechnik informieren
- Organisation nationaler Wettbewerbe
III. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die mit der Satzung des Vereins einverstanden ist. Als Nachweis der Mitgliedschaft dienen ein Antragsformular und ein gültiger Vereinsausweis.
Die Mitgliedschaft im Verein endet mit der schriftlichen Erklärung des Austritts aus dem Verein oder durch den Ausschluss aus dem Verein mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.
IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung des Vereins einzuhalten, insbesondere Punkt II vollumfänglich zu akzeptieren. Sie beachten diese Satzung und versuchen, ihr Handeln entsprechend anzupassen. Zu den weiteren Aufgaben eines Vereinsmitglieds gehören:
- Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins
- Schützen Sie das Eigentum des Vereins
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der vom Präsidium festgelegten Höhe
Ein Mitglied des Vereins hat das Recht:
- An den Beratungen des Präsidiums teilzunehmen, solange über seine Person gesprochen wird
- Kommentieren Sie die Tätigkeit der Vereinsorgane
- Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeit des Vereins
- Stimmrecht und Wahl in die Organe des Vereins
V. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung und Präsidium

VI. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidium mindestens einmal jährlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mehr als 1/3 (also: ein Drittel) der Vereinsmitglieder dies verlangen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über folgende grundsätzliche Fragen der Vereinstätigkeit:
- Verabschiedet und ändert die Satzung des Vereins, den Haushaltsplan des Vereins für das Kalenderjahr und andere vom Verein erlassene Verordnungen und Richtlinien
- Wählt und entlässt Mitglieder des Präsidiums
- Es entscheidet über Angelegenheiten von strategischer Bedeutung
- über die Auflösung des Vereins und die Bestellung von Liquidatoren
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von 3/4 (sprich: drei Vierteln) der Vereinsmitglieder erforderlich
VII. Präsidentschaft
Das Präsidium ist das Leitungs- und Satzungsorgan des Vereins. Er besteht aus 3 (in Worten: drei) Mitgliedern, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 (sprich: zwei) Jahren gewählt. Er besteht in der Regel aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten des Vereins.
Präsidentschaft:
- Er genehmigt den Tätigkeitsplan für das Kalenderjahr, den Tätigkeits- und Lagebericht für das abgelaufene Jahr
- Er entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, die gegen die Satzung des Vereins verstoßen
- Entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder
- Er erstellt jährlich einen Bericht über die Vereinstätigkeit, einen Budgetvorschlag und einen Bericht über die Vereinsführung
- Er entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, die satzungsgemäß nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen
Die Präsidiumssitzung wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich auf Antrag der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder einberufen.
Der Präsident und der Vizepräsident des Vereins vertreten und handeln im Namen des Vereins in vollem Umfang bei den Entscheidungen der Vereinsorgane. Für die Gültigkeit eines Rechtsakts ist die Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern des Präsidiums erforderlich.

IX. Managementgrundsätze
Das Vereinsvermögen besteht aus finanziellen und nichtfinanziellen Mitteln aus Zuschüssen, Spenden, Zuschüssen, freiwilligen Mitgliedsbeiträgen, Einkünften aus eigener Tätigkeit sowie sonstigen Einkünften und Einnahmen.
Das Vermögen und die Einkünfte des Vereins können zur Verwirklichung der Vereinsziele und zur Sicherung der eigenen Tätigkeit verwendet werden.
Das Präsidium genehmigt und bestimmt die Verwendung und Verwendung finanzieller und nichtfinanzieller Mittel sowie den Umgang mit erworbenem Vermögen.
X. Schlussbestimmungen
Der Satzungsentwurf wurde am 2. Februar 2005 von der Mitgliederversammlung beraten und genehmigt. Der Verein entsteht durch Eintragung beim Innenministerium, die Satzung tritt mit dem Tag der Eintragung in Kraft.
