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Was ist eine Einmischung, wie ist im Falle einer Einmischung richtig vorzugehen und Kontakte zu den Büros des Slowakischen Rechnungshofs
Schutz vor Störungen (§ 68 des Gesetzes Nr. 610/2003 Slg. über elektronische Geräte).
Kommunikation)
(1) Netze und Geräte werden so eingerichtet und betrieben, dass schädliche Störungen vermieden werden.
(2) Elektromagnetische Störungen, die beim Betrieb elektrischer und elektronischer Geräte, die elektrische oder elektronische Komponenten enthalten, entstehen, dürfen ein Maß nicht überschreiten, ab dem die Geräte nicht mehr bestimmungsgemäß arbeiten können.
(3) Die Geräte müssen so gebaut sein, dass sie eine ausreichende Eigenfestigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, die einen bestimmungsgemäßen Betrieb ermöglichen.
(4) Liegen schädliche Störungen oder Störungen vor, die den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gerätes verhindern, ist das Unternehmen bzw. der Nutzer des Gerätes, das die Störung verursacht, verpflichtet, unverzüglich wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder den Betrieb des Gerätes einzustellen. Ist dies nicht möglich oder ist es wirtschaftlicher bzw. effizienter, Schutzmaßnahmen an den gestörten Anlagen zu ergreifen, wird das Unternehmen diese ergreifen. Die Kosten für die Beseitigung der Störung trägt das Unternehmen bzw. der Nutzer, dessen Gerät die Störung verursacht.
(5) Als Störung gilt auch die Unmöglichkeit des Betriebs durch elektromagnetische Abschirmungen oder Reflexionen elektromagnetischer Wellen an Bauwerken, die nach der Inbetriebnahme der Leitung errichtet wurden.
So gehen Sie bei Radio- oder Fernsehstörungen richtig vor
Im Falle einer Störung des Radio- oder Fernsehempfangs können sich Bürger an das Telekommunikationsamt der Slowakischen Republik (TÚ SR) wenden, das die Störungsquelle ermittelt und gegebenenfalls den Betreiber des störenden Geräts anweist, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Störungen zu verhindern. Bürger können sich an die Büros des Amtes in allen regionalen Städten wenden. TÚ SR empfiehlt im Falle von Einkommensbeeinträchtigungen, z.B. MMDS oder Programme, die von „Kabelfernseh“-Dienstanbietern bereitgestellt werden, sodass sich die Bürger in erster Linie an den Dienstanbieter (MMDS-Betreiber oder „Kabel“-Betreiber) wenden.

Bevor Bürger sich an das Amt wenden, sollten sie versuchen, die Möglichkeit einer Fehlfunktion ihrer eigenen Geräte zu minimieren. Für den Fall, dass der Grund für die schlechte Empfangsqualität nicht eine Störung, sondern eine Fehlfunktion der eigenen Geräte des Bürgers ist, wäre die Untersuchung des Amtes eine unnötige Verschwendung staatlicher Mittel. Darüber hinaus ist TÚ SR nicht berechtigt, Störungen an Geräten zu reparieren, so dass sich der Bürger in jedem Fall an den zuständigen Reparaturbetrieb wenden muss.
Störungen melden Sie am besten telefonisch. Bei der Meldung von Eingriffen ist insbesondere anzugeben:
1. Wer meldet den unterbrochenen Empfang (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonkontakt)?
2. Welche Frequenz – welches Programm wird gestört?
3. Seit wann manifestiert sich der Eingriff?
4. Die Zeit, in der sich die Störung manifestiert
5. Wie sich die Störung bemerkbar macht (z.B. Geräuschrauschen, Streifen im Bild...)
6. Wie der Empfang gehandhabt wird (z. B. gemeinsame Antenne, individuell).
Antenne...)
Folgen Sie dann den Anweisungen des Büropersonals.
Kontaktieren Sie die Arbeitsplätze der Slowakischen Technischen Universität
Stadttelefon, E-Mail
Bratislava 02/40 20 69 25 osdba1@stonline.sk
B. Bystrica 048/41 36 093 osdbb@stonline.sk
Košice 055/6746 135 osdke@stonline.sk
Nitra 037/6511 709 osdnr@stonline.sk
Prešov 051/7711 578 osdpo@stonline.sk
Trenčín 032/6583 268 osdtn@stonline.sk
Trnava 033/5501 209 osdtt@stonline.sk
Žilina 041/5625 973 osdza@stonline.sk
Informationen von der Website: http://www.teleoff.gov.sk/Uzivatelia/rusenie.html
Aktuelle Website: https://www.teleoff.gov.sk/urad/odbory-oddelenia/odbor-statneho-dohladu-elektronickych-komunikacii/rusenie-signalu/oznamenie-rusenia/
