Der Autor Artikel schreibt: „Am 18. März habe ich zusammen mit sechs anderen Stammgästen die Prüfungen bei TÚ SR erfolgreich bestanden. Am nächsten Tag habe ich bereits eine Anfrage für die Zuteilung eines Rufzeichens gesendet. TÚ SR hat dafür 30 Tage Zeit. Wenn wir zwei Tage für die Zustellung des Briefes an BA und zwei zurück sowie einige Verzögerungen aufgrund von Feiertagen zählen, ist der Zustellungstermin spätestens der 24. April. Heute ist der 2. Mai (8 Tage nach der erwarteten Frist) und das Zugeständnis ist nirgendwo - und die anderen sind in der gleichen Situation... Kurz gesagt: Ein normaler Mensch muss alle von der Behörde festgelegten Fristen einhalten – die Behörde tut dies offenbar nicht.

Laut Gesetz hat das slowakische Telekommunikationsamt 30 bzw. 60 Tage Zeit, um über die Erteilung einer Genehmigung zu entscheiden, d. h. das Amt hat die gesetzliche Frist nicht verletzt. Das Amt versucht, dem Antragsteller so weit wie möglich entgegenzukommen und erteilt die Genehmigungen daher deutlich früher als innerhalb der gesetzten Frist. Es tut uns leid, dass der Autor des Artikels zum Zeitpunkt des Rennens keine Genehmigung hatte. Leider gab es jedoch ein technisches Problem, das nicht auf das Verschulden des Büros zurückzuführen war. Das Büro versucht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit technischer Probleme zu verringern.

Der Mitarbeiter des Amtes, das als einziges die Genehmigungen für Funkamateure ausstellt, ist gleichzeitig Leiter der Abteilung, die Genehmigungen für Flugzeuge, Schiffe, den festen und mobilen Dienst erteilt und alle Arten von Prüfungen mit besonderer Fachkompetenz durchführt. Trotzdem stellt dieser Mitarbeiter Amateurfunkgenehmigungen häufig in der Warteschleife aus. Wir glauben daher, dass dies ein seltener Fall einer negativen Wahrnehmung der Arbeit des Büros durch Funkamateure ist.
In Bratislava am 7. Mai 2003.
Roman Vavro, Sprecher der Slowakischen Technischen Universität
Tel.: 02/57 88 15 52
E-Mail: roman.vavro@teleoff.gov.sk
