1. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab dem 1.1.2001, mit Ausnahme von Punkt 13 (Wettkampftagebücher), der ab dem 1.11.2001 gilt. Bis dahin können Terminkalender auch zu den bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versendet werden. Dies bedeutet, dass die Protokolle sowohl elektronisch als auch in gedruckter Form übermittelt werden können. UKW Allerdings empfiehlt die SZR-Kommission seit Anfang 2001, Tagebücher im elektronischen EDI-Format zu versenden.
Die Bedingungen gelten für alle vom Slowakischen Funkamateurverband ausgeschriebenen VKV-Wettbewerbe. Für jedes Rennen kann der Veranstalter weitere Zusatzbedingungen festlegen, die diese Bedingungen ergänzen oder erweitern.
50 MHz IARU contest, memoriál Ondreja Oravca a Betriebsvermögen Für VHF/UKV gelten eigene Bedingungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit jeder Station auf jedem Wettbewerbsband kann nur eine gültige Verbindung gezählt werden, bei der der Wettbewerbscode gesendet und von beiden Stationen bestätigt wurde.
Die Nutzung während des Rennens ist gestattet DX-Cluster oder andere ähnliche Informationsnetzwerke.
Auch bei internationalen Rennen sind die teilnehmenden Stationen verpflichtet, die geltenden Lizenz- und Wettkampfbedingungen einzuhalten, auch wenn ihnen dies im Verhältnis zu anderen Teilnehmern schadet.
In der nationalen Reihenfolge werden nur die Stationen gewertet, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik am Rennen teilnehmen. Von anderen Stationen empfangene Protokolle werden nur zu Kontrollzwecken verwendet.

3. Wettbewerbsfähig QTH
Ein kompetitives QTH ist ein Standort, von dem aus eine Station (ein oder mehrere Betreiber) auf einem oder mehreren Bändern an dem geplanten Rennen teilnimmt. Wettbewerbs-QTH ist:
A) immer noch QTH – ergibt sich eindeutig aus den im Genehmigungsdokument aufgeführten Adressen des ständigen Wohnsitzes und des ständigen Wohnsitzes. Liegt der Dauerstandort auf einem Hügel, gilt Punkt c).
B) transientes QTH – ist eine solche Station außerhalb des permanenten QTH, das keine Dimension ist
C) Dimension – ist ein Hügel (Ort) außerhalb des Stadtgebiets von Städten und Dörfern. Die Mindesthöhe über dem Meeresspiegel beträgt 200 m.
Wettkampf-QTH – Quotenvergabe erfolgt nach der „Verordnung zur Quotenvergabe für VKV-Rennen“.
Von einer Höhe (Hügel) aus kann nur eine Station auf demselben Band arbeiten. Sofern die Sender nichts anderes vereinbaren, dürfen andere Sender auf demselben Band bis zu einer Entfernung von mindestens 5000 m von der Sendestation des Senders mit einer zugewiesenen Quote senden, bzw. 500 m, wenn die Sender auf unterschiedlichen Bändern senden.
Eine Änderung des Wettkampf-QTH während des Rennens ist nicht gestattet.
4. Wettbewerbskategorien
Nummerierung der Kategorien:
| 1. | 144 MHz – SO | 10. | 5,7 GHz – MO |
| 2. | 144 MHz – MO | 11. | 10 GHz – SO |
| 3. | 432 MHz – SO | 12. | 10 GHz – MO |
| 4. | 432 MHz – MO | 13. | 24 GHz – Sa |
| 5. | 1,3 GHz - SO | 14. | 24 GHz – MO |
| 6. | 1,3 GHz – MO | 15. | 47 GHz – SO |
| 7. | 2,3 GHz - SO | 16. | 47 GHz – MO |
| 8. | 2,3 GHz – MO | 17. | 76 GHz – SO |
| 9. | 5,7 GHz – SO | 18. | 76 GHz – MO |
Einzelstationen, Single Op. (ALSO) – Dabei handelt es sich um Stationen, die von einer Einzelperson betrieben werden, die während des Rennens selbst sendet, auf einem anderen Gerät empfängt, ein Tagebuch führt, den Überblick über die Stationen behält usw., ohne die Hilfe anderer Personen. Die Einrichtung einer Station vor dem Start des Rennens und die Auflösung der Station nach dem Rennen gilt nicht als Hilfeleistung am Rennen.
Stationen mehrerer Betreiber, Multi Op. (MO) – es sind die anderen Stationen.

5. Betriebsarten
Im Rennen sind CW- und FONE-Betrieb gemäß den Genehmigungsbedingungen zulässig, wobei die Empfehlungen der ständigen Arbeitsgruppe der IARU-Region hinsichtlich der Verwendung verschiedener Betriebsarten in verschiedenen VHF-Frequenzbändern zu beachten sind.
6. Ausgang der Endstufe des Senders
Die maximale Leistung der Endstufe des Senders richtet sich nach den Genehmigungsbedingungen, sofern nicht anders angegeben.
7. Wettbewerbssignal
Jede Station darf jeweils nur ein konkurrierendes Signal auf einem Band haben. Signale, die für die Verbindung zum Paketfunknetz erforderlich sind, gelten nicht als wettbewerbsfähig.

8. Wettbewerbscode
Bei Verbindungen wird ein Wettbewerbscode bestehend aus RS oder RST, die Sequenznummer der Verbindung ab 001 auf jedem Wettbewerbsband und WW-Locator, sofern nicht anders angegeben.
9. Wertung
Sofern nicht anders angegeben, werden Punkte für einen Kilometer zurückgelegter Strecke vergeben, gemessen oder nach dem System berechnet WW-Locator ein Punkt. Gleichzeitig darf diese Entfernung die tatsächliche Entfernung nicht um mehr als 5 km überschreiten. Für die Verbindung zu einer Station im eigenen kleinen Feld des Locators (z. B. von JN88NE nach JN88NE) wird 1 Punkt gezählt.
Gemäß der Empfehlung der IARU Region I sollte für die Umrechnung von Grad in Kilometer unter Berücksichtigung der Erdkrümmung ein Koeffizient von 111,2 verwendet werden.
Wiederholte Verbindungen müssen im Protokoll (RPT, DUPE usw.) mit einem Punktwert von 0 gekennzeichnet werden.
10. Ungültige Verbindungen
Bei Rennen entfallen Crossband-Verbindungen, EME, MS und Verbindungen, die über Boden- oder Weltraumsender hergestellt werden.

11. Eigener WW-Locator
Der eigene WW-Locator muss korrekt eingegeben werden und die Realitätstoleranz darf einen Kreis mit einem Durchmesser von 1 km nicht überschreiten.
Das WGS-84-System (World Geodetic System 1984) wird zur Bestimmung des Breiten- und Längengrads des Wettbewerbsgeländes verwendet, aus dem der Ortungsgerät berechnet wird.
12. Verbindungszeiten
Die im Wettkampftagebuch angegebenen Zeiten dürfen nur in UTC angegeben werden. Verbindungen, die vor dem offiziellen Start des Rennens oder nach dem offiziellen Ende des Rennens begonnen wurden, sind ungültig.
13. Wettkampftagebuch
Der Versand des Wettkampftagebuchs erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im EDI-Format. In einem anderen Format gesendete Protokolle werden nur zur Überprüfung verwendet. Das Wettkampftagebuch muss spätestens am zehnten Tag nach dem Rennen entweder auf Diskette oder per E-Mail an die Adresse des Bewerters gesendet werden.

14. Punkteabzug bei Anschluss
Basierend auf der Empfehlung der VKV-Kommission IARU Region I betragen die Punkteabzüge für den Anschluss wie folgt:
a) Die Verbindung ist ungültig, wenn die Station einen Fehler im Protokoll der empfangenen Markierung oder des empfangenen Codes aufweist, d. h. im Bericht, in der Verbindungssequenznummer und im Locator.
b) Wenn die Verbindungszeit mehr als 10 Minuten von der korrekten UTC-Zeit abweicht.
c) Für eine wiederholte und gezählte Verbindung wird der zehnfache Punktwert der gezählten wiederholten Verbindung von der kontrollierten Station abgezogen.
15. Stationsdisqualifikation
Eine Station wird disqualifiziert für:
a) wegen Nichteinhaltung der Wettbewerbsbedingungen
b) für die Auflistung nicht erfüllter Verbindungen im Wettbewerbsjournal
c) für falsche Angaben im Wettkampftagebuch
d) zur Angabe einer anderen Zeit als UTC
e) für mehr als 10 % der falsch berechneten Entfernungen
f) für die Ausstrahlung von einem Konkurrenz-QTH, der einem anderen Sender zugewiesen wurde, wenn zwischen diesen Sendern ein Streit über einen Konkurrenz-QTH entsteht
