Wenn Sie auf den Bändern 472 kHz, 5 MHz und 70 MHz senden möchten und keine gültige Genehmigung für den Versuchsbetrieb in diesen Bändern mehr haben (oder nie hatten), dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Änderung der Genehmigung abzuwarten, was das Amt für die Regulierung elektronischer Kommunikations- und Postdienste (RÚ) auf der Grundlage einer neuen allgemein verbindlichen Rechtsvorschrift vornehmen wird. Der Verordnungsentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, und wenn es keine unerwarteten Probleme gibt, wird davon ausgegangen, dass er in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten wird.
Bis zum Inkrafttreten der oben genannten Regelung ist die Ausstrahlung auf diesen Bändern nur möglich, wenn der Interessent – Inhaber einer gültigen Funkamateurlizenz – beim RÚ einen Antrag auf Änderung der Lizenz stellt (d. h. nicht wie bisher auf eine Lizenz für den Versuchsbetrieb). RÚ wird dann die Lizenz des Funkamateurs so ändern, dass er bis zum Ende der Gültigkeitsdauer seiner Lizenz auf diesen Bändern senden kann, also nicht nur ein Jahr wie während des Versuchsbetriebs.
Hinweis: Der Amateurfunkbetrieb im 70-MHz-Band gehört zur Kategorie der Nebendienste. 73,
Beste grüße
Ing. Roman Vavro, Pressesprecher
Amt für elektronische Regulierung
Kommunikations- und Postdienste
Továrenská 7, P.O.BOX 40, 828 55 Bratislava 24
Slowakische Republik
