Allgemeine Renn- und Wettbewerbsbedingungen des VKV gültig ab 1.1.2004
1. Gültigkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.1.2004.
1.2 Für alle Rennen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen UKW, angekündigt vom Slowakischen Verband der Funkamateure. Für jedes Rennen kann der Veranstalter weitere Zusatzbedingungen festlegen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen oder erweitern.
1,3 50 MHz IARU contest, Memorial Ondreja Oravca a Prevádzkový aktiv VKV/UKV sa riadia vlastnými podmienkami.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.1 Mit jeder Station auf jedem Wettbewerbsband kann nur eine gültige Verbindung gezählt werden, bei der der vollständige Wettbewerbscode gesendet und von beiden Stationen bestätigt wurde.
2.2 Die Nutzung während des Rennens ist gestattet DX-Cluster oder andere ähnliche Informationsnetzwerke. Während des Rennens ist im DX-Cluster keine Form der Selbstankündigung erlaubt.
2.3 Die teilnehmenden Stationen sind auch bei internationalen Rennen zur Einhaltung der gültigen Lizenz- und Wettkampfbedingungen verpflichtet, auch wenn ihnen dies im Vergleich zu anderen Teilnehmern schadet.
2.4 In der nationalen Reihenfolge werden nur die Stationen gewertet, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik am Rennen teilnehmen. Von anderen Stationen empfangene Protokolle werden nur zu Kontrollzwecken verwendet.
3. Wettbewerbsfähig QTH
3.1 Wettbewerbs-QTH ist ein Standort, von dem aus eine Station (ein oder mehrere Betreiber) auf einem oder mehreren Bändern an einem bestimmten Rennen teilnimmt. Wettbewerbs-QTH ist:
A) immer noch QTH – wird eindeutig durch die im Genehmigungsdokument aufgeführten Adressen des ständigen Wohnsitzes und des ständigen Standorts angegeben. Liegt der Dauerstandort auf einem Hügel, gilt Punkt c).
B) transientes QTH – ist ein Standort außerhalb des permanenten QTH, der kein Hügel ist. Liegt die Transitstation auf einem Hügel, gilt Punkt c).
C) Katze – ist die Spitze eines Hügels oder ein anderer Ort außerhalb des Stadtgebiets von Städten und Dörfern. Die Mindesthöhe über dem Meeresspiegel beträgt 200 m.
3.2 Wettbewerbs-QTH – Einsätze (siehe Punkt 3.1. Buchstabe c) werden gemäß den Regeln für die Zuteilung und Registrierung von Einsätzen für VKV-Rennen auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, zugeteilt, registriert und belegt.
3.3 Aus dem zugeteilten, registrierten und belegten Kontingent hat der Sender das Recht, das jeweilige Rennen auf allen UKW-Frequenzbändern auszustrahlen. Im Umkreis von 5 km um das zugeteilte Kontingent darf kein anderer Sender ohne Zustimmung des Senders mit dem zugeteilten Kontingent senden, auch nicht auf nicht belegten Frequenzbändern, mit Ausnahme derjenigen, die aus der Innenstadt von Städten und Siedlungen heraus operieren.
3.4 Ein Wechsel der Wettbewerbs-QTH-Station während des Rennens ist nicht gestattet. Die Verwendung mehrerer konkurrierender QTHs in einem Rennen ist nicht gestattet.
3.5 Alle während des Rennens verwendeten Antennen und Geräte müssen sich physisch in einem Kreis mit einem Durchmesser von 500 Metern befinden.

4. Wettbewerbskategorien
4.1 Einzelstationen, Single Op. (SO) – Stationen, die von einer Person betrieben werden, die während des Rennens selbst sendet, auf einem anderen Gerät empfängt, ein Tagebuch führt, einen Überblick über die Stationen behält, Antennen ausrichtet usw., ohne die Hilfe anderer Personen. Die Einrichtung einer Station vor dem Start des Rennens und die Auflösung der Station nach dem Rennen gilt nicht als Hilfeleistung am Rennen.
4.2 Stationen mehrerer Betreiber, Multi Op. (MO) – andere Stationen.
4.3 Nummerierung der Kategorien:
| 1. | 144 MHz – SO | 10. | 5,7 GHz – MO |
| 2. | 144 MHz – MO | 11. | 10 GHz – SO |
| 3. | 432 MHz – SO | 12. | 10 GHz – MO |
| 4. | 432 MHz – MO | 13. | 24 GHz – SO |
| 5. | 1,3 GHz - SO | 14. | 24 GHz – MO |
| 6. | 1,3 GHz - MO | 15. | 47 GHz – SO |
| 7. | 2,3 GHz - SO | 16. | 47 GHz – MO |
| 8. | 2,3 GHz – MO | 17. | 76 GHz – SO |
| 9. | 5,7 GHz - SO | 18. | 76 GHz – MO |
5. Betriebsarten
5.1 CW- und FONE-Betrieb ist im Rennen erlaubt – entsprechend den Genehmigungsbedingungen, wobei die Empfehlungen der ständigen Arbeitsgruppe der IARU-Region-1-Kommission hinsichtlich der Nutzung verschiedener Betriebsarten in verschiedenen VHF-Frequenzbändern zu beachten sind.

6. Ausgang der Endstufe des Senders
6.1 Die maximale Leistung der Endstufe des Senders richtet sich nach den Genehmigungsbedingungen, sofern nicht anders angegeben.
7. Wettbewerbssignal
7.1 Zu einem bestimmten Zeitpunkt darf jede Station nur ein konkurrenzfähiges Signal auf einem Band haben. Signale, die für die Verbindung zum Paketfunknetz erforderlich sind, gelten nicht als wettbewerbsfähig.
8. Wettbewerbscode
8.1 Bei Verbindungen wird der Wettbewerbscode ausgetauscht, bestehend aus RS bzw RST, Seriennummer ab 001 auf jedem Wettbewerbsband separat und WW-Locator, sofern nicht anders angegeben.
9. Wertung
9.1 Sofern nicht anders angegeben, wird ein zurückgelegter Kilometer gewertet, gemessen oder nach dem System berechnet WW-Locator, um einen Punkt. Gleichzeitig darf diese Entfernung die tatsächliche Entfernung nicht um mehr als 5 km überschreiten. Für die Verbindung zu einer Station im eigenen kleinen Feld des Locators (z. B. von JN88NE nach JN88NE) wird 1 Punkt gezählt.
9.2 Gemäß der Empfehlung der IARU Region I muss für die Umrechnung von Grad in Kilometer unter Berücksichtigung der Erdkrümmung ein Koeffizient von 111,2 verwendet werden.
9.3 Wiederholte Verbindungen müssen im Tagebuch (RPT, DUPE usw.) mit einem Punktwert von 0 gekennzeichnet werden.

10. Ungültige Verbindungen
10.1 Crossband-Verbindungen gelten nicht bei Rennen, EME, MS und Verbindungen, die über Boden- oder Weltraumsender hergestellt werden.
11. Eigener WW-Locator
11.1 Das System WGS-84 (World Geodetic System 1984) wird verwendet, um den Breiten- und Längengrad des Wettbewerbsgeländes zu bestimmen, aus dem der Ortungsgerät berechnet wird.
11.2 Die Toleranz der geografischen Koordinaten des Wettkampfgeländes (aus denen die Ortung berechnet wird) gegenüber der Realität darf einen Kreis mit einem Durchmesser von 1 km nicht überschreiten.
12. Verbindungszeiten
12.1 Die im Wettkampftagebuch aufgeführten Zeiten dürfen nur in UTC angegeben werden. Verbindungen, die vor dem offiziellen Start des Rennens oder nach dem offiziellen Ende des Rennens begonnen wurden, sind ungültig.
13. Wettkampftagebuch
13.1 Der Versand des Wettkampftagebuchs erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im EDI-Format. In einem anderen Format gesendete Protokolle werden nur zur Überprüfung verwendet. Das Wettkampftagebuch muss spätestens am zehnten Tag nach dem Rennen entweder auf Diskette oder per E-Mail an die Adresse des Bewerters gesendet werden.

14. Punkteabzug bei Anschluss
14.1 Punkteabzüge für den Anschluss richten sich nach der Empfehlung der VKV-Kommission IARU Region 1 wie folgt:
a) Die Verbindung ist für einen Sender ungültig, der einen Fehler im Protokoll der empfangenen Marke und des empfangenen Codes aufweist (Nichtübereinstimmung mit der übertragenen Marke und dem Code), d. h. im Bericht, in der Verbindungssequenznummer und im Locator.
b) Die Verbindung ist ungültig für eine Station, deren Verbindungszeitdifferenz mehr als 10 Minuten von der korrekten UTC-Zeit beträgt.
c) Für eine wiederholte und gezählte Verbindung wird der kontrollierten Station das Zehnfache des Punktewerts der gezählten wiederholten Verbindung berechnet.
15. Stationsdisqualifikation
15.1 Die Station wird bei Nichtbewertung disqualifiziert für:
a) Nichteinhaltung der Wettbewerbsbedingungen
b) Auflistung der nicht abgeschlossenen Verbindungen im Wettkampftagebuch
c) falsche Angaben im Wettkampftagebuch
d) fehlende wesentliche Daten im Tagebuch
e) Angabe einer anderen Zeit als UTC
f) mehr als 10 % falsch berechnete Entfernungen
g) Ausstrahlung von einem konkurrierenden QTH, der einem anderen Sender zugewiesen wurde, oder aus dessen Schutzzone, wenn es zu Streitigkeiten zwischen diesen Sendern kommt
Tono/OM3LU Präsident des SZR
